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Mehrere Studien laufen derzeit jedoch und je nach den Studienergebnissen kann auch die Anwendung von Cannabis bei der Behandlung von weiteren Krankheitsbildern auf diese ausgeweitet werden.



Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung muss gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch den behandelnden Arzt unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Gesundheitsämter sind ihrerseits verpflichtet, einen gemeldeten Verdachtsfall an die zuständige Landesbehörde und pseudonymisiert an die zuständige Bundesoberbehörde – das PEI – zu melden.

Vielen Dank für Ihre Nachricht und das Kompliment. Die Kolleginnen und Kollegen der Union werden Ihnen auf Nachfrage sicher bestätigen, dass meine Kritik an ihnen nicht nachgelassen hat.