Frage von Ekaterina S. • 29.11.2022

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Ich kann Ihnen versichern, dass sich die Position der FDP nicht geändert hat. Wir stehen zu den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages, die wir auch beim Einwanderungsrecht maßgeblich mitgeprägt haben.
Eine vorherige Aufenthaltszeit oder Geburt in Deutschland (wie bei Ihrem Fall) erfüllt diese Voraussetzung nicht. Duldungszeiten fallen bisher auch nicht unter den rechtmäßigen Aufenthalt. Sie müssten wieder nach Deutschland ziehen und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Nein
Wie Sie wissen, ist für viele ausländische Studentinnen und Studenten die Sprachbarriere ein zentraler Grund, um nicht in Deutschland, sondern in einem englischsprachigen Land zu studieren.