Antwort 26.02.2025 von Peter Tschentscher SPD
Grundsätzlich ist eine Begleitung zu Terminen in den Jobcentern nicht erforderlich. Die Beschäftigten handeln dort nach Recht und Gesetz.
Grundsätzlich ist eine Begleitung zu Terminen in den Jobcentern nicht erforderlich. Die Beschäftigten handeln dort nach Recht und Gesetz.
Wir hoffen, dass das Strafverfahren nun zügig mit einem gerechten Urteil beendet wird und die Gerichte Maßnahmen getroffen haben, um derartige Vorfälle künftig zu verhindern.
Öffentliche Räume müssen lokalen Initiativen, Stadtteilgruppen, Kulturschaffenden, Vereinen und sportlichen Aktivitäten überlassen werden.
