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Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Denn diese gewährleistet, dass die Abgeordneten ihre Aufgabe unabhängig und frei ausüben können.
ine automatische Lohnerhöhung, die mit steigenden Preisen Schritt hält, kann paradoxerweise dazu beitragen, dass die Preise noch schneller steigen.
Der Staat hat kein Einnahmenproblem.
Sie finden auf meiner Homepage sämtliche Einnahmen, die ich als Abgeordneter des Bayerischen Landtags monatlich erhalte - aufgeschlüsselt nach Diät, Zuschuss zur Krankenversicherung und Kostenpauschale.