Antwort 27.01.2023 von Florian Toncar FDP
Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ planen wir im Finanzministerium mehrere Maßnahmen zur Stärkung des Kapitalmarktes, darunter auch die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung.
Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ planen wir im Finanzministerium mehrere Maßnahmen zur Stärkung des Kapitalmarktes, darunter auch die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung.
Daher werden wir die steuer- und finanzrechtliche Regulierung einer Prüfung unterziehen und hier Modernisierungen beschließen.
Als Verordnung der EU handelt es sich um unmittelbar geltendes Recht, ohne dass Deutschland hierzu einen Umsetzungsakt vornehmen müsste.
Bei der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung (EU) 909/2014 (Zentralverwahrerverordnung) handelt es sich um einen zentralen Bestandteil des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion von 2020 mit dem Ziel, die EU-Abwicklungsmärkte effizienter zu machen und gleichzeitig die Finanzstabilität zu gewährleisten.