Über einen möglichen Inflationsausgleich für Rentner:innen wie Pensionär:innen wird zur Zeit innerhalb der zuständigen Bundesministerien und den Fachgruppen verhandelt
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Auf die Auszahlung des Inflationsausgleichsgeld über 3.000 Euro, die in Teilzahlungen zwischen Juli 2023 und Februar 2024 erfolgen soll, wurde sich im Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen Bund und der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geeinigt.

Dass Pensionäre einen Inflationsausgleich erhalten, Rentner jedoch nicht, liegt daran, dass wir getrennte Rentenkassen für Beamte und Arbeitnehmer:innen haben.

Je mehr Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen sind, desto mehr und höhere Beiträge wurden gezahlt und desto höher ist damit grundsätzlich die aus der jeweiligen individuellen Versicherungsbiografie berechnete Rente und umgekehrt

Die Rentenhöhe richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten, welche sodann mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden.