Warum muss man sich als Rentner mit 70 -90 Jahren mit den Formularen der Finanzämter auseinander setzen ? Hört das niemals auf ?
Sehr geehrter Herr van D.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die gesetzliche Rente gilt steuerrechtlich als Einkommen und unterliegt daher grundsätzlich der Einkommensteuer. Im Gegenzug können während des Erwerbslebens die Beiträge zur Rentenversicherung von der Steuer abgesetzt werden. Wer im Ruhestand mit seiner Rente über dem jährlichen Grundfreibetrag liegt, ist daher verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Um den Aufwand möglichst gering zu halten, steht mit einfach.elster.de eine digitale Plattform zur Verfügung, die speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre entwickelt wurde. In einigen Bundesländern – darunter Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen – gibt es außerdem vereinfachte Formulare, falls nur eine Rente oder Pension bezogen wird.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

