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Die eindeutige Antwort lautet JA, da diese Kürzung keinerlei Konsequenzen für die Stabilität der (gesetzlich vorgeschrieben) Rentenerhöhungen, Rentenauszahlungen oder Rentenbeiträge hat und da dieser Schritt lediglich eine (gesetzlich vorgeschriebene!) Kürzung der Rücklage der Rentenversicherung als Grundlage hat.
Insofern dürften Sie im kommenden Jahr erneut eine überdurchschnittliche Rentenerhöhung erwarten, weshalb ich um Ihre Geduld bitte.
Danke für Ihre Frage. Unsere Position zur Doppelbesteuerung von Renten finden Sie hier:
Die gesetzliche Rentenversicherung ist in erster Linie als Versicherungssystem für versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angelegt