
Anders ausgedrückt handelt es sich bei der Inflationsprämie um keine staatliche Leistung sondern ermöglicht eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen, wie sie z.B. in Tarifverhandlungen ausgehandelt werden kann
Anders ausgedrückt handelt es sich bei der Inflationsprämie um keine staatliche Leistung sondern ermöglicht eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen, wie sie z.B. in Tarifverhandlungen ausgehandelt werden kann
Die 3.000 Euro Inflationsausgleichprämie werden, sofern sie ausbezahlt werden, ausschließlich von den Arbeitgeber:innen bezahlt.
Direkte Kommunikation bevorzugt
Wir sorgen mit dem Rentenpaket II dafür, dass sich Menschen dauerhaft auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen können
Renten sind aufgrund der nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich einkommensteuer- bzw. lohnsteuerpflichtig.
Auch wenn im Regelfall laufende Kosten (z.B. Miete u. ä.) am Anfang des Monats abgebucht bzw. eingezogen werden, entstehen den Rentnerinnen und Rentnern durch diese geringfügige Zahlungsänderung im Regelfall keine Nachteile, da sie keinen Einfluss auf den Rentenanspruch als solchen hat. Für die Solidargemeinschaft der Versicherten und Rentner insgesamt führte die Umstellung des Zahlungszeitpunktes jedoch zu erheblichen finanziellen Entlastungen und zu einer Stabilisierung des Beitragssatzes.