Es wurde zuletzt beschlossen, dass Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben, ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten.
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Dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit folgt auch die jährliche Anpassung der Renten zum 1. Juli eines Jahres, die grundsätzlich der Lohnentwicklung folgt. Die Preisentwicklung wird bei der Rentenanpassung dagegen nicht berücksichtigt.
Die Beitragsbemessungsgrenze wirkt nicht nur als Beitragsgrenze, sondern begrenzt auch die Renten der Höhe nach. Entsprechend dem Versicherungsprinzip entstehen Leistungsansprüche nur bis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales führt zu allen Gesetzesvorhaben und darüber hinaus auch zu Anträgen der Opposition öffentliche Anhörungen durch. Dazu laden alle Fraktionen Fachleute ihrer Wahl ein.
Weil das Rentensystem eine wichtige und gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernimmt, werden wir als SPD-Bundestagsfraktion auch weiterhin an der Stabilität des Rentensystems arbeiten und sinnvolle sowie notwendige Reformen frühzeitig diskutieren.