Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die abschließenden Regelungen zur Aktivrente müssen im Gesetzgebungsverfahren geklärt und festgelegt werden. Ich würde mir wünschen, dass wir rechtliche Wege finden, auch Beamte bzw. Pensionäre einzubeziehen.
Sobald Sie die Schwelle von aktuell 568 EUR überschreiten, sprechen wir nicht mehr von einem Minijob. Insofern bräuchten Sie bei einer Aufstockung immer eine vertragliche Anpassung.
Sofern Sie die für die Aktivrente vorgesehene Altersgrenze überschritten haben, sollten Sie die Möglichkeit erhalten, in den Genuss der Aktivrente zu kommen.
Das Aktivrentengesetz befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren. Geplant ist, dass es am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Ein Minijob ist heute und in Zukunft nicht steuerfrei, da der Arbeitgeber ihn pauschal versteuern muss. Für Sie als Arbeitnehmerin dürfte ein solcher aber problemlos neben dem steuerbegünstigten Einkommen als „Aktivrentnerin“ treten können.