Sobald Sie die Schwelle von aktuell 568 EUR überschreiten, sprechen wir nicht mehr von einem Minijob. Insofern bräuchten Sie bei einer Aufstockung immer eine vertragliche Anpassung.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 30.09.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort 30.09.2025 von Thorsten Frei CDU
Sofern Sie die für die Aktivrente vorgesehene Altersgrenze überschritten haben, sollten Sie die Möglichkeit erhalten, in den Genuss der Aktivrente zu kommen.
Antwort 10.12.2025 von Bärbel Bas SPD
Das Aktivrentengesetz befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren. Geplant ist, dass es am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Antwort 30.09.2025 von Thorsten Frei CDU
Ein Minijob ist heute und in Zukunft nicht steuerfrei, da der Arbeitgeber ihn pauschal versteuern muss. Für Sie als Arbeitnehmerin dürfte ein solcher aber problemlos neben dem steuerbegünstigten Einkommen als „Aktivrentnerin“ treten können.
Antwort ausstehend von Marc Biadacz CDU
Antwort 26.09.2025 von Thorsten Frei CDU
Einen echten Nachteil haben vor allem diejenigen Menschen, die schon heute deutlich über dieser Altersgrenze liegen und deshalb oder aus anderen Gründen nicht länger arbeiten könnten oder konnten.