Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort 12.01.2023 von Bettina Hagedorn SPD

Im Regelfall sollte die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber an Sie mit dem Lohn ausgezahlt und diese Auszahlung auch von ihm an das zuständige Finanzamt übermittelt worden sein -  dies gilt auch, wenn Sie in einem Privathaushalt beschäftigt sind.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 10.01.2023 von Thorsten Frei CDU

der Status als Asylbewerber oder auch die Staatsangehörigkeit an sich spielen bei der Frage der Anspruchsberechtigung keine Rolle.

Portrait von Bernd Westphal
Antwort 19.01.2023 von Bernd Westphal SPD

Wer also Rente bekommt, erhält auch die Energiepreispauschale. Die vorgesehenen 300€ sollten automatisch auf das Konto eingehen, auf das auch die Rente eingeht.

Antwort 18.01.2023 von Rashmi Grashorn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sofern Sie eine Beamtenpension beziehen, kann die bislang verspätete Auszahlung daran liegen, dass der Nachtragshaushalt in Niedersachsen im Dezember 2022 beschlossen wurde.

Porträt von Antonia Hillberg in einem blauen Blazer.
Antwort 24.01.2023 von Antonia Hillberg SPD

Sollte im Einzelfall eine zustehende Pauschale tatsächlich nicht ausgezahlt worden sein, kann die/der Betroffene bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bis spätestens 30. Juni 2023 einen Antrag auf Nachzahlung stellen

Antwort 12.01.2023 von Josip Juratovic SPD

Sie sind anspruchsberechtigt, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.