
Im Regelfall sollte die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber an Sie mit dem Lohn ausgezahlt und diese Auszahlung auch von ihm an das zuständige Finanzamt übermittelt worden sein - dies gilt auch, wenn Sie in einem Privathaushalt beschäftigt sind.
Im Regelfall sollte die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber an Sie mit dem Lohn ausgezahlt und diese Auszahlung auch von ihm an das zuständige Finanzamt übermittelt worden sein - dies gilt auch, wenn Sie in einem Privathaushalt beschäftigt sind.
der Status als Asylbewerber oder auch die Staatsangehörigkeit an sich spielen bei der Frage der Anspruchsberechtigung keine Rolle.
Wer also Rente bekommt, erhält auch die Energiepreispauschale. Die vorgesehenen 300€ sollten automatisch auf das Konto eingehen, auf das auch die Rente eingeht.
Sofern Sie eine Beamtenpension beziehen, kann die bislang verspätete Auszahlung daran liegen, dass der Nachtragshaushalt in Niedersachsen im Dezember 2022 beschlossen wurde.
Sollte im Einzelfall eine zustehende Pauschale tatsächlich nicht ausgezahlt worden sein, kann die/der Betroffene bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bis spätestens 30. Juni 2023 einen Antrag auf Nachzahlung stellen
Sie sind anspruchsberechtigt, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.