Rashmi Grashorn
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Frank H. •

Guten Tag Frau Grashorn! Gibt es nachvollziehbare Gründe, warum die für Mitte Dez. 2022 avisierte einmalige Energiepreispauschaule von 300 EUR bis dato nicht geleistet wurde? Untertänigste Grüße FH

Ich mache mir inzwischen Sorgen & hoffe, dass Sie diese entkräften können?

In der Mitteilung der Bundesregierung (t.ly/5MW0) steht u.a. zu lesen, dass Rentner*Inninnen in 12.2022 eine einmalige Energiepreispauschaule erhalten sollten. Das wurde jedenfalls Medienwirksam kommuniziert: t.ly/8N7H

Der angekündigte Zeitpunkt ist jedoch fruchtlos verstrichen, sodass ich mir Sorgen darüber mache, ob trotzdem die regelmäßigen Zuschüsse an die Volksvertreter geleistet werden können oder ob sich da auch bereits die anstehende Zahlungsunfähigkeit bemerkbar macht & wie dem ggfls. entgegengewirkt werden kann? Wie vereinbart sich das Verhalten mit dem Kompetenzslogan „Wir entlasten Deutschland“?

Wie könnten sodann die sinnvollen, richtigen & wichtigen Zuschüsse während der bevorstehenden Krise weiterhin sichergestellt werden? Wäre es da z.B. nicht sinnvoll, wenn ein Anpassungsautomatismus (z.B. Inflationsrate) eingeführt würde, damit nicht permanent neue Beschlüsse gefasst werden müssten?

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Bearbeitungsstand des Entlastungspakets der Bundesregierung. Bevor ich Ihre Frage beantworte, möchte ich Ihnen zwei Informationsseiten an die Hand geben. Auf diesen können Sie sich umfassend zu allen Entlastungen informieren, die sich derzeit von der Bundesregierung in der Umsetzung befinden.

Auf dem offiz. Internetauftritt der Bundesregierung finden Sie eine Übersicht über alle Entlastungen die seitens der Bundesregierung angestoßen wurden:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland

Bezüglich der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner finden Sie auf dem offiz. Internetauftritt der Bundesregierung alle Informationen, die für Sie von Interesse sein könnten:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/energiepreispauschale-2124992

Beamtinnen und Beamte sind in Niedersachsen im Nachtragshaushalt mit aufgeführt.

https://www.gew-nds.de/aktuelles/detailseite/energiepauschale-fuer-pensionaerinnen-kommt

Sofern Sie eine Beamtenpension beziehen, kann die bislang verspätete Auszahlung daran liegen, dass der Nachtragshaushalt in Niedersachsen im Dezember 2022 beschlossen wurde. Die Änderungen werden schnellstmöglich Umgesetzt. Die Auszahlung erfolgt somit im laufenden Monat Januar 2023 oder im Monat Februar 2023.

Sofern keine Auszahlung erfolgen sollte bzw. erfolgt ist, können Sie einen „Antrag auf nachträgliche Auszahlung der Energiepreispauschale“ stellen. Den Antrag finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2022/energiepreispauschale/epp_formular.html

De Herausforderungen der derzeitigen Situation sind vielfältig. Falls ich für die Verwaltungsangestellten sprechen darf – alle arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen an der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Im Einzelfall mag eine zeitnahe Bearbeitung nicht immer möglich sein. Ich hoffe, dass ich mit meiner Antwort mögliche Irritationen ausgeräumt und Ihnen weitergeholfen habe.

Mit freundlichen Grüßen

Rashmi Grashorn