Frage von Peter B. • 10.01.2023
Ich bin seit 04.4.22 im verletzt geld habe ich Anspruch auf die Energie pauschal und wo bekomme ich diese

Antwort von Josip Juratovic SPD • 12.01.2023
Sehr geehrte Frau B.,
sie sind anspruchsberechtigt, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat. Sollten Sie die EPP nicht über ihren Arbeitgeber ausbezahlt bekommen haben, müssen Sie diese über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic
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Antwort von Josip Juratovic SPD • 21.01.2025
nein, da mit der Arbeitsaufnahme, auch in Form von Nachbarschaftshilfe, der Grund der Krankschreibung nicht mehr gegeben ist.
Frage von Marlon H. • 16.01.2025

Antwort von Josip Juratovic SPD • 21.01.2025
wir haben in unserem Programm zur Bundestagswahl festgelegt, dass wir in eine sichere und bezahlbare Energieversorgung durch Erneuerbare Energien investieren wollen.