Antwort 20.12.2024 von Jessica Rosenthal SPD
Ich werde gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion dafür kämpfen, dass diese Fragen in Zukunft gerecht gelöst werden.
Ich werde gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion dafür kämpfen, dass diese Fragen in Zukunft gerecht gelöst werden.
Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.
In den Verhandlungen haben wir erreicht, dass finanzielle Risiken für die gesetzliche Krankenversicherung nahezu ausgeschlossen bleiben. Die Regelung zur Vertraulichkeit wird nach zwei Jahren evaluiert und läuft Mitte 2028 aus.