
Die kommende Bundesregierung muss einen Gesetzentwurf zur verbindlichen Beteiligung der PKV vorlegen, wenn sich diese nicht freiwillig beteiligt.
Die kommende Bundesregierung muss einen Gesetzentwurf zur verbindlichen Beteiligung der PKV vorlegen, wenn sich diese nicht freiwillig beteiligt.
Das Argument des Gesundheitsministers, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bereits in die Krankenhausfinanzierung einbezogen sind, ist nicht falsch.
Die CDU setzt sich für eine Reform des Gesundheitssystems ein, bei der sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung weiterhin bestehen bleiben.
Es ist finanziell schlicht bei der langjährigen Lage des Gesundheitssystems und den Herausforderungen, die auf es noch zukommen werden, nur schwer vorstellbar, die Doppelverbeitragung komplett abzuschaffen, und es ist komplett unmöglich, alle für die inzwischen doppelt gezahlten Beiträge zu kompensieren.
Für uns ist klar: Die Versicherten müssen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass sich private Altersvorsorge lohnt und diese nicht mehr im Nachhinein gekürzt wird.