Antwort ausstehend von Paul Podolay AfD
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Die strafrechtliche Verfolgung und rechtliche Einordnung von entsprechenden Aussagen kann ich nicht eindeutig bewerten.
Aus meiner Sicht sollten Äußerungen, die zum Ziele haben, bestimmte Gruppen als „lebensunwert“ zu stigmatisieren, bereits mit geltender Rechtslage zu verfolgen sein.
Diese menschenverachtende Hetze muss meines Erachtens genauso bestraft werden, wie Holocaustleugnung.
Daher wird man die von Ihnen genannten Beispiele, auch wenn wir genau wissen, was sie aussagen sollen, leider auch zukünftig nicht strafrechtlich erfassen können.