
Die strafrechtliche Verfolgung und rechtliche Einordnung von entsprechenden Aussagen kann ich nicht eindeutig bewerten.
Die strafrechtliche Verfolgung und rechtliche Einordnung von entsprechenden Aussagen kann ich nicht eindeutig bewerten.
Aus meiner Sicht sollten Äußerungen, die zum Ziele haben, bestimmte Gruppen als „lebensunwert“ zu stigmatisieren, bereits mit geltender Rechtslage zu verfolgen sein.
Diese menschenverachtende Hetze muss meines Erachtens genauso bestraft werden, wie Holocaustleugnung.
Daher wird man die von Ihnen genannten Beispiele, auch wenn wir genau wissen, was sie aussagen sollen, leider auch zukünftig nicht strafrechtlich erfassen können.
Das Leugnen der planmäßigen Ermordung von Menschen mit Behinderungen unter der Nazi-Herrschaft sollte strafrechtlich der Holocaust-Leugnung gleichgestellt sein.
Solange diese Einstellung in unseren Sicherheitsbehörden vorherrscht, wird eine weitere Kriminalisierung von Aussagen rechter Gruppierungen genausoviel bringen wie bisher - sehr wenig.