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(...) vielen Dank für Ihre Frage. Richtig, für den Übergang von Ansprüchen Unterhaltsverpflichteter auf das Sozialamt spielt nur das Einkommen eine Rolle. Das heißt, dass mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz die Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro vom Sozialamt zum Unterhalt herangezogen werden. (...)

(...) Wir als SPD-Fraktion werden weiterhin für eine Bürgerversicherung kämpfen, in welche alle einzahlen, also auch Beamte, Abgeordnete und Selbständige. Mit einer solchen Bürgerversicherung würden wir auch dem Empfinden einzelner über ungerechte Berechnungsgrenzen entgegenwirken. (...)

(...) Allerdings ist die Grenze mit 100.000 Euro so hoch angesetzt, dass nur wenige wirklich davon betroffen sind. Und nach derzeitiger Rechtslage müssen immer noch alle Angehörigen voll zahlen - egal ob Beamte oder Angestellte. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat liegt nun der Referentenentwurf des Angehörigenentlastungsgesetzes vor. Das Gesetz soll zum 1.1.2020 in Kraft treten. (...)

(...) Federführend für den Gesetzentwurf ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mir liegen keine weiteren Informationen vor, wann wir uns im Parlament mit der Änderung der Unterhaltsregeln beschäftigen werden. (...)