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Elisabeth Kaiser
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Frage von Corina K. •

Frage an Elisabeth Kaiser von Corina K. bezüglich Familie

Elterngeld
Grundsätzlich bin ich froh, dass es das Corona-Elterngeld gibt und ich bin auch für eine Fortsetzung. Mir stellt sich jedoch die Frage, ob die Höhe von 2016 Euro gerechtfertigt ist.
Eine Familie oder alleinerziehender Elternteil, die ein Nettoeinkommen von 3008 Euro pro Monat erzielt (67% davon sind die 2016 Euro), ist locker in der Lage sich ein Aupair einzustellen und einen Nachhilfelehrer aus eigener Tasche zu bezahlen.
In Thüringen verdient ein Erzieher teilweise noch nicht mal Brutto 2016 Euro und muss dann 10 Kinder (bei Krankheit von Kollegen auch mehr) betreuen und hat dann weniger als ein gutverdienender Elternteil mit Anspruch auf Elterngeld.
Und dann die Frage ob es gerecht ist, wenn ein Elternteil, dass Brutto z.B. eine Bürokauffrau 1500 Euro im Monat ( Thüringen falls sie 40 Stunden arbeiten )erhält und dann als Elterngeld gerade knapp 800 Euro und muss dann noch zum Amt zum Aufstocken. Ist es nicht verhältnismäßiger, wenn für die gleiche Leistung der Kinderbetreuung, der gleiche "Lohn" gezahlt wird? Etwa in Höhe der Grundsicherung plus Miete? Werden sich die "Reicheren" icht selbst helfen und die "Ärmeren" müssten nicht betteln gehen und Wartezeiten wegen der Bearbeitung überbrücken?
Wir nehmen Schulden auf für diese Leistung. Wie ist es zu rechtfertigen dieses hohe Elterngeld zu zahlen, wenn es auch anders geht?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

es ist nicht nur in der Politik immer sinnvoll, nach verhältnismäßen Maßnahmen und gerechten Lösungen zu suchen. Ich kann daher ihre Überlegungen und auch Bedenken gut verstehen, denn sie zeugen davon, dass sie das Problem ganzheitlich betrachten und nicht nur aus ihrer persönlichen Perspektive (was selbstverständlich auch legitim wäre).

Daher möchte ich darauf hinweisen, dass 2016 Euro einen Maximalbetrag darstellen. In den beispiellosen Zeiten dieser Corona-Pandemie gelten zeitlich begrenzte Sonderregelungen der Lohnfortzahlung wegen Schul- und Kitaschließung nach dem Infektionsschutzgesetz, die auch wichtig und sinnvoll zum Schutz der Arbeitnehmerinnen sind. Sie erhalten nach dem Infektionsschutzgesetz eine Entschädigung von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls (maximal 2016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Alle diese Regeln sind an strenge Kriterien gebunden.

Am 28. Mai 2020 hat der Bundestag beschlossen, dass die Dauer der Lohnfortzahlung von sechs auf bis zu zehn Wochen für jeden Sorgeberechtigten ausgeweitet wird. Künftig besteht damit insgesamt ein Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung - jeweils 10 Wochen für Mütter und 10 Wochen für Väter.

Für Alleinerziehende wird der Anspruch ebenfalls auf maximal 20 Wochen verlängert. Der Maximalzeitraum von 10 beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über mehrere Monate verteilt werden. Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Voraussetzungen dafür sind, dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter zwölf Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht möglich ist und,
dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.

MfG

Elisabeth Kaiser MdB

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