Antwort 01.09.2023 von Ulrike Bahr SPD
Die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen muss erst per Gesetz beschlossen werden.
Die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen muss erst per Gesetz beschlossen werden.
Der aktuelle Tarifabschluss 2023/2024 von Bund und Kommunen vom 24. April 2023 muss per Gesetz noch übertragen werden.
Die Übertragung muss erst per Gesetz beschlossen werden, erst dann stehen alle Regelungen final fest.