
Eine aktive Teilhabe muss stets zwischen den Partnern vor Ort, dem Betreiber von Windenergieanlagen und der Kommune, vereinbart werden.
Eine aktive Teilhabe muss stets zwischen den Partnern vor Ort, dem Betreiber von Windenergieanlagen und der Kommune, vereinbart werden.
Die Kommunen können und sollen auch selbst entscheiden, an welchen Projekten sie sich beteiligen.
Zum einen ist unser Ziel, dass wir Kommunen verloren gegangenen Handlungsspielraum im Werben um Unternehmen und dem Einzelhandel vor Ort zurückgeben.
Wir möchten die Förderkulisse reformieren und eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“ zur Stärkung strukturschwächerer Regionen einführen.
Wir wollen den besonders hoch verschuldeten Kommunen einmalig hohe Altschulden abnehmen.
Nach dem Ende der Pandemie müssen wir darüber diskutieren, ob der
Infektionsschutz eine föderale Angelegenheit ist oder nicht.