Antwort 12.02.2024 von Bärbel Bas SPD
Für unser Zusammenleben ist eine erfolgreiche Integration geflüchteter und eingewanderter Menschen eine entscheidende Aufgabe.
Für unser Zusammenleben ist eine erfolgreiche Integration geflüchteter und eingewanderter Menschen eine entscheidende Aufgabe.
Auf der MPK wurde nun vereinbart: die Entgegennahme des Asylantrags und die Anhörung sollen grundsätzlich in der Erstaufnahmeeinrichtung stattfinden [...].
Nein.
Das Konzept ist in der modernen Migrationsforschung längst überholt, mindestens aber strittig.
Gemäß § 55 Abs. 3 AsylG werden die Zeiten des erfolgreich abgeschlossenen Asylverfahrens bei Asylberechtigten, Personen mit Flüchtlingseigenschaft und subsidiärem Schutz im Einbürgerungsverfahren angerechnet.