Antwort 30.12.2025 von Alois Rainer CSU
Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorgaben obliegt den für die Durchführung des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden der Länder
Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorgaben obliegt den für die Durchführung des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden der Länder
Fütterungsverbote und Verdrängung verschärfen das Problem nachweislich und sind aus unserer Sicht keine Lösung
Tierschutz braucht endlich Konsequenz statt schöner Worte.
Es ist klar, dass wir angesichts der dramatischen genetischen Verarmung beim Rotwild nicht am Status quo festhalten dürfen.
Allein zwischen 100 und 115 Millionen Vögel sterben derweil durch Kollisionen mit Glasscheiben.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.