Frage von Jürgen B. • 25.01.2022

Antwort von Jakob Blankenburg SPD • 08.02.2022
Die sechs Monate gelten lediglich im Bundestag. Die Allgemeinverfügung dazu ist älter als die Neudefinition des RKI und wird wohl zeitnah angepasst werden.
Die sechs Monate gelten lediglich im Bundestag. Die Allgemeinverfügung dazu ist älter als die Neudefinition des RKI und wird wohl zeitnah angepasst werden.
vielen Dank für Ihre Frage. Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein umfassendes Informationsangebot zu fast allen Fragen zur Corona-Pandemie online gestellt:
Sehr geehrte Frau S.,