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Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, ist das Ergebnis eines mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses. Dieser Kompromiss berücksichtigt sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Kindes.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass der Schutz der Integrität unserer Institutionen von höchster Bedeutung ist.
Die Frage wurde vollständig beantwortet. Ich darf Ihnen meine Antwort nochmals zur Lektüre empfehlen.
Aus meiner Sicht wäre es ein wichtiges und richtiges Signal, wenn die SPD ihre Nominierung nochmals kritisch überprüfen würde.
Langfristig muss das Ziel eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung sein, im international geteilten Einvernehmen, dass dies die beste Chance für eine tragfähige Friedenslösung bietet, mit dem Ziel, die wiederkehrende Gewalt zu beenden und den Menschen auf der israelischen und palästinensischen Seite ein Leben in Sicherheit, Freiheit, Würde und mit gleichen Rechten zu ermöglichen.