Die vom Verfassungsgericht zu schützenden Rechtsgüter sind zudem innerhalb des Grundgesetzes gemäß Artikel 79 Absatz 3 GG unveränderbar in den Artikeln 1-20 festgelegt. Alle weiteren Regelungen zur Konstitution des Verfassungsgericht regeln Bundesgesetze, wie das Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
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Das Erstarken rechtsextremer Kräfte ist besorgniserregend, jetzt mehr denn je müssen Demokraten zusammenhalten.
Auch ich bin besorgt über einige Entwicklungen, die ich selbst beobachte, und manche Erfahrungen, die ich in Debatten und Gesprächen mache. Was Ihre konkrete Frage betrifft: Gewaltenteilung sichert Freiheit.
Die AfD setzt sich für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein. Extremismus liegt uns fern.
Der Verstoß einer Norm gegen das Grundgesetz kann entweder zur Nichtigerklärung (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 78 Satz 1 BVerfGG) oder dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Grundgesetz feststellt (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 79 Abs. 1 und § 31 Abs. 2 BVerfGG).
im Bund wurden Mittel für Corona rückwirkend und ohne ausreichende Begründung für Klimaschutz reserviert.