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(...) Damit werden der Polizei Eingriffsbefugnisse weit im Gefahrenvorfeld gegeben. Das ist verfassungswidrig, da es gegen das Trennungsgebot verstößt. (...)
(...) Völlig abzulehnen ist die Einrichtung der Bayerischen Grenzpolizei, denn der Schutz der Grenzen ist und bleibt Aufgabe der Bundespolizei. (...)
Sehr geehrte Frau Müller,
(...) Notwendig ist die Beförderung im Sinne der Vorschriften für den Besuch des regelmäßigen Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts an der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg (...)
(...) Die Kommunalbehörde prüfte dabei auch Alternativstandorte. Allerdings stellte sich nach einem sorgfältigen Abwägen des Für und Wider im Ergebnis heraus, dass Landrat Anton Klotz die Umsetzung des Projekts an einem anderen Standort gerade wegen der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft nicht verantworten konnte. Die durch den Landrat und seine Behörde getroffene Entscheidung ist aus meiner Sicht nicht zu beanstanden. (...)