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Die Streitkräfte stehen unter zivilem, nicht unter militärischem Kommando. Dieses Kommando wird vom Verteidigungsminister ausgeübt. Für den Fall, dass das Bundesparlament das Staatsgebiet für angegriffen oder unmittelbar bedroht hält („Verteidigungsfall“), geht diese Befehlsgewalt auf den Bundeskanzler über.
Das eine Auflösung der NATO ein sehr, sehr langfristiges Ziel ist, möchte ich betonen und würde nicht in der höchsten Priorität der Umsetzung stehen, sondern soll ein wichtiger Schritt sein hin zu einer friedlichen Welt ohne jegliche Militärbündnisse.
Grundsätzlich gilt: Wir machen uns Entscheidungen über militärische Einsätze niemals leicht.
(...) sehr wohl auch Reservisten bei dieser Ehrung berücksichtigt werden können. (...)