Antwort 10.01.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
nein.
nein.
Zugleich würden damit all diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die umsichtig und verantwortungsvoll mit Silvesterfeuerwerk umgehen – und das ist glücklicherweise die große Mehrheit – bestraft!
Ihr Anliegen kann bei der Bürgerberatung der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin besser und zielgenauer beantwortet werden.

Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung wird derzeit erarbeitet und soll möglichst unkompliziert erfolgen. Für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer zuständig. Ab wann die Beantragung in Thüringen möglich ist, kann ich auf Grund der Zuständigkeit der thüringischen Staatsregierung nicht sagen.
hier haben wir mal zusammengefasst, wie es gehen kann.