Antwort 23.03.2023 von Jan Löffler CDU
Ein entsprechendes Verfahren zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ist eingeleitet
Ein entsprechendes Verfahren zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ist eingeleitet
Die Verbändeanhörung ist abgeschlossen, d. h. die Frist für Stellungnahmen ist abgelaufen. Alle eingegangenen Stellungnahmen, auch die des Deutschen Richterbundes, werden nun ausgewertet.
Wir haben uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion während unserer Regierungszeit für eine stete Verbesserung des Beamtenrechts und der Besoldung eingesetzt.
Der Orts- und Familienzuschlag beträgt ab 1. Januar 2023 in Stufe 2/Ortsklasse 1 446,07 Euro und für das dritte Kind 436,16 Euro. Macht in Summe 882,23 Euro - also über 80 Euro mehr.
Ihre Frage bezieht sich in erster Linie auf den konkreten Vollzug.
die Nachzahlung soll mit den Mai-Bezügen kommen.