Frage von Maximilian T. • 22.12.2022

Antwort von Johann Saathoff SPD • 03.01.2023
„So schnell wie möglich“ ist das einzige, was ich Ihnen aktuell dazu sagen kann.
„So schnell wie möglich“ ist das einzige, was ich Ihnen aktuell dazu sagen kann.
Über solche Fragen lässt sich diskutieren, sobald ein Entwurf vorliegt.
Der ausgearbeitete Gesetzentwurf des BMI wird zu einer amtsangemessenen Besoldung beitragen.
Die Neuregelung wird auch eine Nachzahlung bis zum Jahr 2021 enthalten, sodass Ihnen dieses Geld nicht verloren geht.
Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung in Ausarbeitung; Prüfung verfassungs- u. dienstrechtlicher Aspekte steht aus