
Seit dem 27.06. dürfen Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten annehmen.
Seit dem 27.06. dürfen Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten annehmen.
Gemäß der aktuellen Gesetzesnovelle ist es möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne Ihre bestehenden Staatsangehörigkeiten aufgeben zu müssen.
Von der türkischen Wehrpflicht entbindet Sie eine zusätzliche Staatsbürgerschaft allerdings nicht.
Abgesehen von unwirksamen Einbürgerungen oder Verzicht durch die Person selbst darf der deutsche Pass nur bei Eintritt in ausländische Streitkräfte bzw. eine terroristische Gruppe im Ausland entzogen werden.
Ius-soli-Deutsche, die im Ausland aufgewachsen sind, sind verpflichtet, sich mit Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern zu entscheiden