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Wehrdienst im Ausland oder der Eintritt in die entsprechenden Streitkräfte als Berufssoldat:in führt jedoch nicht zum Verlust der Staatsangehörigkeit, wenn der Eintritt vorab vom Bundesverteidigungsministerium genehmigt wird.
Wie in den bisherigen meiner Antworten bleibt es dabei: Die Staatsangehörigkeitsreform gilt für alle - sowohl für Ausländer:innen in Deutschland, die sich einbürgern lassen möchten, als auch für Deutsche im Ausland, die eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen möchten.
Allerdings werden Sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren, wenn Ihnen diese zugestanden wurde.
Grundsätzlich ist von einem Vertrauensschutz für Altfälle auszugehen
Seit dem 27.06. dürfen Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten annehmen.