Frage von Jochen T. • 31.12.2022

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Ich würde Ihnen vorschlagen, sich an eine Sozialberatung in Ihrer Nähe zu wenden
Insbesondere für Immobilien, die durch den Erben oder die Erbin nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden sollen, fehlt ein Rechtfertigungsgrund für eine weitergehende Privilegierung.
Die Steuersätze bleiben unverändert und sind moderat: verglichen mit dem, was man auf das zahlen muss, was man selbst erarbeitet hat.