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gemeinsam mit dem Senat arbeiten wir daran, Härtefälle zu identifizieren und aufzufangen. Die von Ihnen beschriebene Situation könnte ein solcher Härtefall sein, sollte alles richtig berechnet worden sein
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung ab dem Jahr 2025 gefordert
Die Linke fordert eine gerechte Grundsteuerreform, gesetzliche Obergrenzen für Hebesätze, Transparenz und Entlastungen für einkommensschwache Haushalte.
Die aktuellen Richtwerte sind in den Bodenrichtwertinformationssystemen der Länder einsehbar.
Gleichwohl müssen die Vorhaben auch immer mit den aktuellen Krisen in Einklang gebracht werden. Somit kann nicht alles in gleicher Weise eingehalten werden.
Allerdings muss es den Kommunen auch 2025 möglich sein, die Hebesätze im Einzelfall so festzulegen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erreicht wird.