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Diese Möglichkeit ist – wie Sie ebenfalls zu Recht anmerken – auch für andere Gruppen relevant, z.B. für bereits eingewanderte Fachkräfte oder für Deutsche mit ausländischen Eltern. Für diese Gruppen bleibt aber erst einmal die aktuelle Rechtslage ausschlaggebend, nach der eine „außergewöhnliche Härte“ vorliegen muss, um den Elternnachzug zu ermöglichen.
Familiennachzug Sprachnachweis A1
Wir haben uns viele migrationspolitische Maßnahmen vorgenommen, die wir Schritt für Schritt abarbeiten.
wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:
Das Bundesinnenministerium hat vor wenigen Tagen den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.