Der Volksentscheid hat formal Gesetzeskraft, aber er ersetzt nicht die praktische Umsetzbarkeit – und auch nicht die soziale Balance, die jede Klimapolitik zwingend braucht
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Fossile Energien werden nur so lange genutzt, wie sie Übergangstechnologien sind, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig treiben wir den Ausbau erneuerbarer Energien und marktwirtschaftliche Instrumente voran.
Die Gemeinschaftsaufgabe wird noch geprüft. Konkret sind aber bereits 500 Mio. Euro für Naturschutz und Klimaanpassung bis 2029 eingeplant.
Mit den Mitteln unterstützt das BMZ eine Bandbreite an Anliegen, z.B. den Ausbau von erneuerbaren Energien und die Steigerung von Energieeffizienz, den Ausbau von Klimapartnerschaften, die Anpassung von landwirtschaftlicher Produktion, um sich z.B. für häufig auftretende Dürren oder Überschwemmungen zu wappnen, aber auch Beitragszahlungen an multilaterale Fonds wie die Globale Umweltfazilität oder den Fonds zum Umgang mit Verlusten und Schäden
Gerne verweise ich Sie auf meine Antwort vom 30. September 2025 hier bei Abgeordnetenwatch.
Kontrollen gibt es sowieso, warum dann auch noch so viel überflüssige Vorgaben?