Frage von Lou W. • 06.02.2025

Antwort ausstehend von Hannah Rosenbaum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Leider ist mir ein technischer Fehler unterlaufen. Asylverfahren dürfen nicht in Staaten außerhalb der EU verlagert werden.
ür Volt hat die Wahrung der Menschenwürde in Asylverfahren oberste Priorität
Ein Asylverfahren außerhalb der EU ist derart durchzuführen, dass ein Asylantrag bei der nächsten Botschaft des Nachbarlandes gestellt werden.
Eine gerechte Gesellschaft muss auch die Perspektiven und Rechte von Menschen mit Migrationsgeschichte aufgreifen. Ich finde es wirklich schlimm, dass derzeit auch im Deutschen Bundestag Angst zwischen Nachbarn und Freunden geschürt werden soll.