Frage von Jörg W. • 31.03.2022

Antwort ausstehend von Lisa Gärtner MLPD
Auch setzt sich DIE LINKE für eine Wahlrechtsreform ein, um eine weitere Vergrößerung des Bundestags zu verhindern.
Insofern wird es für uns zukünftig - wie in der Vergangenheit - keine Sonderbedingungen geben (...).
Demnach finden sich keine belastbaren Anhaltspunkte für eine Amtshaftung von Abgeordneten mit einer Haftungsüberleitung auf den Staat, auch wenn den Mitgliedern des Bundestages ein öffentliches Amt im Sinne des Art. 34 GG anvertraut ist.
Es gibt für uns Bundestagsabgeordnete an Tagen, die von der Bundestagspräsidentin benannt werden, eine Anwesenheitspflicht im Deutschen Bundestag.