Antwort 25.08.2021 von Dietlind Tiemann CDU
anbei schicke ich Ihnen meine bisher geplanten Wahlkampfstände.
anbei schicke ich Ihnen meine bisher geplanten Wahlkampfstände.
Gemäß aktueller richterlicher Rechtsauffassung, unterliegen Soldat*Innen auf Verwaltungsdienstposten zivilen Weisungsrechten, nicht militärischer Befehlsgewalt
Aus meiner Sicht ist es unverzichtbar, dass in der Bundeswehrverwaltung zivile Kräfte eingesetzt werden, um innerhalb der Strukturen eine Gewaltenteilung zu ermöglichen, auf die Sie auch in Ihrer Frage verweisen.
Meine persönliche Einschätzung ist, dass die aktuelle Praxis einer Entscheidung vor dem Verfassungsgericht standhalten würde