Antwort 26.06.2024 von Beatrix von Storch AfD
Mehr Wirtschaftswachstum und Produktivität
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Angelegenheiten, die die gesetzliche Krankenversicherung betreffen, fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern hierfür ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuständig.
Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.
Der Grund für die Nichtberücksichtigung von Beitragszahlungen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse für Wartezeiten der gesetzlichen Rentenversicherung liegt in der Unterschiedlichkeit und Eigenständigkeit der beiden Systeme