Antwort 12.04.2023 von Daniel Born SPD
In Baden-Württemberg sind Prüfungsaufgaben vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen. Begründet wird dies mit dem Urheberrecht.
In Baden-Württemberg sind Prüfungsaufgaben vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen. Begründet wird dies mit dem Urheberrecht.
In den KMK-Abiturfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch) werden Aufgaben vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in Berlin für den ländergemeinsamen Aufgabenpool erstellt
Es drohen keine Blackouts
Da Sie Ihre Frage an die Bundesregierung richten, bin ich der falsche Ansprechpartner.
Durch eine Sonderfinanzhilfe des Landes in Höhe von insgesamt 25 Millionen Euro mussten die gestiegenen Kosten nicht komplett auf den Fahrpreis umgelegt werden