Antwort 22.10.2021 von Alexander Hoffmann CSU
Der in der Verordnung genannte Zeitraum von maximal 180 Tagen und mindestens 28 Tagen bezieht sich nur auf die Ausstellung eines Genesenennachweises.
Der in der Verordnung genannte Zeitraum von maximal 180 Tagen und mindestens 28 Tagen bezieht sich nur auf die Ausstellung eines Genesenennachweises.
Das RKI hat hierfür noch keine Empfehlung ausgesprochen.
die "epidemische Lage" in Deutschland wird Ende November auslaufen
Die Zulassung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren erfolgte nach allen Regeln der wissenschaftlichen und medizinischen Vorgehensweise und zeigt einen klaren Nutzen der Impfung auf.