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Ein serologischer serologischer Nachweis SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper hingegen lässt keine eindeutige Aussage zum Infektionszeitpunkt, zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu.
Die bisher vorliegenden Studienergebnisse geben insgesamt keine Hinweise darauf, dass die Impfung nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion problematisch bzw. mit Gefahren verbunden wäre; das gilt für Sicherheit, Wirksamkeit und Verträglichkeit der Impfung.
Zur Frage der Wertigkeit von Antikörpernachweisen stehen wir mit der Bundesebene, auch mit dem Robert Koch-Institut, sowie den Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in engem Austausch.
Der in der Verordnung genannte Zeitraum von maximal 180 Tagen und mindestens 28 Tagen bezieht sich nur auf die Ausstellung eines Genesenennachweises.
Das RKI hat hierfür noch keine Empfehlung ausgesprochen.