Antwort 03.09.2020 von Jutta Paulus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Vertrieb von Torf (...)
(...) Vertrieb von Torf (...)
Es geht vielmehr darum, dass infrastrukturell und überregional bedeutsame Vorhaben nicht bereits bei jedem Widerspruch und jeder Klage für längere Zeit auf Eis gelegt werden müssen.
(...) Nach Rücksprache mit dem Umweltministerium möchte ich Sie bitten, sich zunächst an die
Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Breisgau Hochschwarzwald zu wenden. (...)
(...) Eine generelle Befreiung für Vogel- oder Tierbeobachtungen wird von der Naturschutzverwaltung abgelehnt (...)