Antwort 01.12.2020 von Katja Keul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) den Anstoß, Ökozid als fünftes internationales Verbrechen in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aufzunehmen (...)
(...) den Anstoß, Ökozid als fünftes internationales Verbrechen in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aufzunehmen (...)
(...) Sie haben vollkommen Recht, dass Individuen, Unternehmen und Regierungen, die die Umwelt zerstören, dafür haftbar gemacht werden müssen. (...)
(...) Ich halte es für sinnvoll, in eine vertiefende Prüfung der Belange um die Öffnung Alte Süderelbe - wie z.B. der Kosten und Häufigkeit von Unterhaltungsbaggerungen, mögliche Auswirkungen auf Grundstücke oder die Veränderung von Flora und Fauna - einzusteigen. (...)
(...) Klar ist für uns: Wir benötigen Maßnahmen, die die Tideenergie in der Unterelbe nachhaltig dämpfen. (...)