Das Zitat von Prof. Dr. Streeck geben Sie verkürzt wieder.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
ja ich vertraue hier dem Votum aus der Wissenschaft und trage diese Aktualisierung der Verordnung mit.
Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Die Rate an Verstorbenen nach einer Impfung liegt bei 0,00002% und ist somit um ein Vielfaches niedriger als die der Verstorbenen nach einer Corona-Infektion.
Die Impfquote beträgt gegenwärtig 74,4 Prozent der Gesamtbevölkerung und mindestens 54,3 Prozent haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten (Stand: 06.02.2022). Diese Quote ist für eine nachhaltige Pandemiebekämpfung nach wissenschaftlichen Einschätzungen leider noch nicht ausreichend. Eine allgemeine Impfpflicht würde viele der noch unentschlossenen Menschen davon überzeugen, sich impfen zu lassen.
Sehr geehrter Herr T.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de