Antwort 28.03.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend liegt das Gesetz bei dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Federführend liegt das Gesetz bei dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Der Staat kann nicht für alle Konstellationen eine Gerechtigkeit im Einzelfall herstellen, sondern muss typisieren.
Am 31. Mai 2023 hat das Bundesministerium der Justiz dazu einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der einige punktuelle Veränderungen im Wohnungseigentumsrecht vorsieht.
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.
Wie Sie wissen, ist der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes derzeit noch nicht verabschiedet. Da nicht jeder Haushalt in der Lage ist, die Investitionskosten für eine neue Heizungsanlage zu stemmen, wird die Förderung angepasst.