Antwort 02.08.2021 von Joachim Herrmann CSU
Die Maßnahme war erforderlich und angemessen, da ohne bekannte Personalien eine Verfolgung der Straftat nicht möglich gewesen wäre.
Die Maßnahme war erforderlich und angemessen, da ohne bekannte Personalien eine Verfolgung der Straftat nicht möglich gewesen wäre.
(...) Es ist richtig, dass ich mich im November 2018 dafür ausgesprochen hatte, die Spaltung des Bundesgerichtshofs (BGH) auf zwei Dienstsitze Karlsruhe und Leipzig zu überwinden und die sogenannte Rutschklausel abzuschaffen. (...)
(...) Die Richter dürfen sich nicht durch gesetzliche, fixe Zeitvorgaben unter Druck gesetzt fühlen - dies würde ihre richterliche Unabhängigkeit schmälern (...)
(...) Die Gerichte in Deutschland müssen personell gut ausgestattet und mit Fachleuten besetzt sein (...)