Antwort 11.04.2023 von Marco Buschmann FDP
Das Selbstbestimmungsgesetz hingegen regelt die Änderung des Geschlechtseintrags und ermöglicht in diesem Rahmen auch Namensänderungen für die Betroffenen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hingegen regelt die Änderung des Geschlechtseintrags und ermöglicht in diesem Rahmen auch Namensänderungen für die Betroffenen.
Aufgrund der hohen Anzahl eingehender Anträge ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen.
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anregungen zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Wir setzen uns kritisch mit den bestehenden Regelungen auseinander und werden dann gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern entscheiden, ob hier nachgesteuert werden muss.
2021 wurde die Vorschrift erneut geändert und der Strafrahmen deutlich heraufgesetzt. Seitdem beträgt die Mindeststrafe ein Jahr.