
auch Rentnerinnen und Rentner profitieren von den geplanten Entlastungen.
auch Rentnerinnen und Rentner profitieren von den geplanten Entlastungen.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Um anspruchsberechtigt zu sein, reicht eine kurzfristige Beschäftigung im Jahr 2022 aus
Zudem hat es im Rahmen der aktuellen Entlastungspakete zahlreiche Maßnahmen gegeben, die eine Entlastung für Familien mit Kindern darstellen
Ich werde den Sachverhalt prüfen und ggf. das Thema in meinem Newsletter veröffentlichten.
Auch Krankengeldbezieher profitieren von dieser Regelung: Bezieht ein Arbeitnehmer beispielsweise ab Dezember 2021 ausschließlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arbeitgeber dennoch zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet (...).