Antwort 28.08.2023 von Thomas Jepsen CDU
Das hängt von den Regelungen in Hamburg ab und kann aus Schleswig-Holstein nicht beantwortet werden.
Das hängt von den Regelungen in Hamburg ab und kann aus Schleswig-Holstein nicht beantwortet werden.
Aufgrund der Zuständigkeit des Bundes und der EU bestehen für das Land Brandenburg keine Regelungsmöglichkeiten.
Dem aktuellen Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission ist zu entnehmen, dass der digitale Euro kein programmierbares Geld sein soll und seine Nutzung damit nicht auf bestimmte Waren oder Dienste beschränkt oder für bestimmte Waren oder Dienste vorgeschrieben werden könnte.