Frage von Petra L. • 23.06.2022

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Der Sozialstaat in Deutschland benötigt ein Update – hin zu einem vorsorgenden und ermutigenden Sozialstaat.
die Abgeordnetenentschädigung jedoch als sonstige Einkünfte gewertet wird, gehören Bundestagabgeordnete nicht zu der begünstigten Gruppe und erhalten den Energiekostenzuschuss somit nicht.
ich habe mich immer für die Belange der Rentner*innen eingesetzt und werde dies auch in Zukunft tun.
Die Energiepreispauschale wird mit der Einkommensteuerveranlagung automatisch gewährt, sofern sie nicht bereits durch den Arbeitgeber oder im Rahmen der Einkommensteuervorauszahlung ausgezahlt wurde und die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.