Antwort 03.05.2023 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Bei der Frage ob die Widersprüche gerechtfertigt sind, kommt es letztlich auf den Einzelfall an, weshalb ich dazu keine Aussage treffen kann.
Bürgerservice des BMI
Der Entwurf ist federführend in der Abteilung D (Öffentlicher Dienst) erstellt worden.
Die Bürgerschaft hat der Umsetzung bereits im letzten Jahr zugestimmt.
Innerhalb der nächsten Monate soll die Umsetzung erfolgen.
Aufgrund der Rechtsprechung müssen die Länder und der Bund die Beamtenbesoldung anpassen.