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die Antwort lautet nach wie vor Ja. Anders als ich erwartet hatte, ist es zwar leider nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten.
Ich kann Ihnen aber versichern, dass eine amtsangemessene Alimentation und die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sehr wichtig sind.
bei mir als bayerischem Landtagsabgeordneten ist diese Frage bezüglich der Bundesbeamten leider falsch platziert.
die Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten im Angehörigenentlastungsgesetz ist bereits jetzt gewährleistet. Beamte können – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – an den Kosten zur Pflege ihrer Eltern beteiligt werden, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.
Ich kann Ihnen versichern, dass eine amtsangemessene Alimentation und die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sehr wichtig sind