(...) der Länderfinanzausgleich soll nach dem Grundgesetz Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern angemessen ausgleichen. (...) Jegliche Ausgaben - also auch die von Ihnen angesprochenen für Schul- oder Berufsausbildung - werden in den Länderfinanzausgleich nicht einbezogen. (...)
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(...) es wird keine Eingriffe in bestehende Lebensversicherungen geben. (...)
(...) Dabei geht es wohlgemerkt um noch nicht realisierte Gewinne mit Wertpapieren, also noch laufende Kapitalanlagen der Versicherungen, die sich nach aktueller Lage voraussichtlich negativ entwickeln. Die Kurse der Anlagen und damit auch die Bewertungsreserven schwanken infolge der Krise erheblich. Damit wird die Ausschüttung an Versicherte je nach Vertragsende zum Lotteriespiel. (...)
(...) vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie sich zu den Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) kritisch äußern, die CDU/CSU und FDP im Interesse der Lebensversicherer jüngst vornahmen. (...)
(...) Lassen Sie mich zum Hintergrund der ursprünglichen gesetzlichen Regelung zu den sog. Bewertungsreserven kurz Folgendes erläutern: Den Versicherungsnehmern stehen die garantierten Leistungen, die Überschussbeteiligung und die sog. Bewertungsreserven zu. (...)
(...) Den Versicherungsnehmern stehen die garantierten Leistungen, die Überschussbeteiligung und die sog. Bewertungsreserven zu. Bewertungsreserven sind im Prinzip Buchgewinne, denen keine realen Werte gegenüberstehen. (...)