
1. Erhöhung des Mindestlohnes auf mindestens 12 Euro 2. Steuerliche Entlastung aller, die unter 100.000 Euro jährlich verdienen 3. Abschaffung der EEG Umlage, und damit Senkung des Strompreises für Privatleute

1. Erhöhung des Mindestlohnes auf mindestens 12 Euro 2. Steuerliche Entlastung aller, die unter 100.000 Euro jährlich verdienen 3. Abschaffung der EEG Umlage, und damit Senkung des Strompreises für Privatleute

Gerade die deutsche Wirtschaft profitiert in großem Maße von einer stabilen Eurozone, in der nach wie vor viele Länder das niedrigen Zinsniveau benötigen

der Staat kann nicht beliebig in die Höhe der Mieten eingreifen.

Von einer kalten Progression spricht man, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen nur die Inflation ausgleichen und es trotz einer unveränderten Leistungsfähigkeit zu einem Anstieg der Durchschnittssteuerbelastung kommt.

Seit dem 1.1.2016 wird der Steuertarif aber regelmäßig angepasst. Zuletzt wurde zum 1.1.2021 mit dem Zweites Familienentlastungsgesetz zum Ausgleich der kalten Progression – ausgehend von den bei der Erstellung des Gesetzentwurfs maßgeblichen Inflationsprognosen – eine Verschiebung der Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2021 und für 2022 vorgenommen.

Die Einführung des Mindestlohns hatte zur Folge das die Kaufkraft im Land gewachsen ist und so viele Branchen wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel und Handwerk wachsen konnten.