Antwort 25.09.2021 von Jens Peick SPD
Die Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII müssen so ausgestaltet sein, dass sie den Menschen das Existenzminimum sichern.
Die Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII müssen so ausgestaltet sein, dass sie den Menschen das Existenzminimum sichern.
Für uns ist jedoch das entscheidende Thema nicht, ob Hartz IV um 3 oder 4 oder 5 Euro erhöht wird, sondern uns geht es darum, dass Menschen gar nicht auf Hartz IV angewiesen sein sollten

1. Erhöhung des Mindestlohnes auf mindestens 12 Euro 2. Steuerliche Entlastung aller, die unter 100.000 Euro jährlich verdienen 3. Abschaffung der EEG Umlage, und damit Senkung des Strompreises für Privatleute